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Neues Endkundenvertragspartner-Verfahren für Portierungen von Festnetz-Rufnummern

16. Juni 2014

Bislang wurden Portierungen von Festnetz-Rufnummern auf Carrier-Ebene durchgeführt - ohne Berücksichtigung von Reseller-Strukturen. Von daher haben unsere Reseller zwar die Portierungen von ihren Endkunden eingesammelt, aber dann an uns zur Bearbeitung weitergeleitet. Dies ändert sich gerade vom Verfahren - wir informieren nun über EKP, ICC & Co für alle unsere VoIP Reseller.

Neuordnung des Portierungs-Verfahrens

TKG §46 wurde u.a. neu geordnet und sieht nun vor, dass ein Anbieterwechsel einer Festnetz-Rufnummer nur noch mit einer maximalen Unterbrechung von einem Tag stattfinden darf. Unter diesem Gesichtspunkt ist das bisherige Anbieterwechsel-Verfahren auf Carrier-Ebene nicht sehr geeignet.

Vom AKNN (Arbeitkreis für Nummerierung und Netzzusammenschaltung) wurde deshalb ein neues Verfahren definiert, in dem die Endkundenvertragspartner (EKP) die Portierungen zukünftig direkt untereinander abstimmen sollen / müssen.

Endkundenvertragspartner sind dabei alle Unternehmen, welche an Endkunden Festnetztelefonie mit entsprechenden Rufnummern anbieten. Dazu gehören also ausdrücklich nicht nur die Telekommunikationsunternehmen (wie z.B. Portunity) und Carrier (wie unsere Genossenschaft OpenNumbers eG) selbst, sondern auch deren Reseller und Wiederverkäufer - also auch unsere Reseller.

D.h. zukünftig bearbeiten nicht mehr wir die Portierungsformulare Ihrer Endkunden - sondern Sie selber. Sie sprechen dann also direkt mit dem bisherigen Vertragspartner Ihrer Kunden bei kommenden Portierungen - bzw. erhalten auch selber entsprechende Anfragen bei abgehenden Portierungen. Das ganze hat natürlich Vor- und Nachteile je nach Betrachtungswinkel.

Portierungen per FAX und per WBCI möglich

Abstimmungen zu Portierungen können dabei wie bislang über Fax-Formulare erfolgen - als auch über WBCI (Web-based Carrier-Interface) elektronisch erfolgen. WBCI ist noch sehr neu - und sehr kompliziert.

WBCI - noch zu teuer: Nach unseren Recherchen sind mit WBCI für jeden Endkundenvertragspartner außerdem vierstellige zusätzliche Jahreskosten verbunden, so dass wir seitens Portunity zunächst auf WBCI so lange wie möglich verzichten werden (und von daher dazu auch weder Hilfestellung derzeit anbieten noch das derzeit in unsere Systeme integrieren) und alternativ auch prüfen, inwieweit wir dies hier über unsere Telefonie-Genossenschaft zumindestens teilweise zentral und günstiger zukünftig realisieren können.

EKP-Portal und -Registrierung

Damit Sie das neue EKP-Verfahren ab sofort nutzen können, sind ein paar Vorbereitungen nötig - über welche wir hier kurz informieren möchten:

Alle Endkundenvertragspartner müssen sich in einem vom AKNN definierten Portal registrieren. Dieses Portal dient als zentrale Stelle um die Kontaktdaten aller Endkundenvertragspartner für die jeweiligen Portierungen auslesen zu können. Hierzu sind also zukünftig die Kundenangaben auf dem Portierungsformular der Schlüssel.

Das EKP-Portal wird von der Firma "sms eSolutions GmbH" betrieben und ist erreichbar unter der URL: https://www.ekp-portal.de/home/ - Die Registrierung selber ist kostenlos und innerhalb weniger Minuten durchführbar.

Zur Registrierungs-Nummer der Bundesnetzagentur

Allerdings wird bei der Registrierung Ihre Registrierungs-Nummer der Bundesnetzagentur sowie der ITU Carrier Code abgefragt. 

Ihre Registrierungs-Nummer bei der Bundesnetzagentur können Sie auf der Informationsseite zur Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur nachschlagen. Dort sind auch weitere Informationen zur Meldepflicht zu finden. Wir möchten an dieser Stelle auch nochmal alle unsere Reseller auf diese Meldepflicht aufmerksam machen !

Den ITU Carrier Code (ICC) beantragen

Den ITU-Carrier-Code (ICC) benötigen Sie insbesondere bei WBCI später. Da die ICC-Beantragung derzeit kostenfrei ist, empfehlen wir diesen ebenfalls zu beantragen, dann ist das jetzt ein Vorgang.

Die Beantragung geschieht über die Bundesnetzagentur, der Prozeß selber wird unter http://www.itu.int/oth/T0201 beschrieben. Eine Liste bereits zugeteilter ICC-Codes kann dort ebenfalls eingesehen werden - Portunity ist mit Stand heute noch so neu, dass der Code noch nicht aufgeführt ist (zugeteilt wurde uns wie beantragt "DEU.PTY").

Das Formblatt für den ICC-Antrag erhalten Sie unter:

Der ICC-Code kann selber ausgewählt werden und es empfiehlt sich natürlich vorher in der vergebenen Liste zu schauen ...

Das Formblatt für den Antrag ist dann zu richten an:

  • Bundesnetzagentur
  • Referat 118 Nummernverwaltung
  • Canisiusstr. 21
  • 55122 Mainz

Die Bundesnetzagentur stimmt dann alles weitere mit der ITU ab, die Zuteilung erfolgte dann bei Portunity ca. zwei Wochen später per eMail-Bestätigung direkt von der ITU und werden von der ITU außerdem auch in einem Newsletter veröffentlicht.

Rückfragen ?

Ab Juli 2014 werden wir für Reseller keine Portierungen mehr mit anderen Carriern abstimmen. Bitte senden Sie uns dann die fertig abgestimmten Portierungs-Formulare zu, wir tragen die Portierungen dann unter unserer Portierungskennung ein. Wir beabsichtigen dazu dann dieses Jahr auch noch ggf. ein Webinterface für unsere Reseller bereitzustellen, so dass Sie Portierungen dann zu 100% selber und ohne unser dazutun bearbeiten können werden.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter bekannten Kontaktdaten zur Verfügung. Ansprechpartner bei uns sind Herr Felix Falk und Herr Maximilian Grobecker.

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an:
+49 202 69555-0

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